Kein anderes Medium bringt heute so viele Menschen auf der ganzen Welt zusammen wie das Internet. Es überwindet die meisten sozialen und lokalen Barrieren und ist für alle Nutzer und Nutzerinnen gleich. Was vielen selbstverständlich erscheint, ist es für manche aber gar nicht: Viele Angebote im Netz schließen ganze Benutzergruppen aus.
Indem Videos ohne Untertitel veröffentlicht oder Bilder nicht mit Alternativtext versehen werden, sind sie für Hör- oder Sehbehinderte nicht zugänglich. Mit einer barrierefreien Webseite sorgen Sie dafür, dass Ihre Inhalte wirklich alle Menschen erreichen.
Barrierefreiheit im Internet bedeutet Teilhabe für alle
Die Barrierefreiheit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für gelebte Inklusion, die Teilhabe aller. Unter dem Begriff versteht man alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die dazu dienen, Angebot aller Art für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen zugänglich zu machen. Die für die jeweilige Gruppe typischen Barrieren werden dabei mit alternativen Angeboten umgangen.
Im Alltag kommen zum Beispiel Rampen als Ergänzung oder anstatt von Treppen zum Einsatz, um Umgebungen für Menschen mit Gehbehinderung barrierefrei zu gestalten. Dieses Prinzip lässt sich auch auf digitale Medien und Seiten im Internet übertragen.
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Darum ist digitale Barrierefreiheit wichtig
Etwa jeder Zehnte kann laut Aktion Mensch Angebote im Internet überhaupt nur dann nutzen, wenn diese barrierefrei gestaltet sind. Dazu gehören insbesondere taube und blinde Menschen. Aber auch motorische Einschränkungen können die Nutzung normaler Ausgabegeräte unmöglich machen. Damit Hilfssoftware das Online-Angebot barrierefrei abbilden kann, muss dieses aber entsprechend gestaltet sein.
Das barrierefreie Potential des Internets
Die meisten Medien sind für Menschen mit der einen oder anderen Behinderung ungeeignet. Das liegt daran, dass sie auf eine Art der Wahrnehmung beschränkt sind: Zeitungen und Zeitschriften werden nur mit den Augen, Radiosendungen oder Musik nur mit den Ohren wahrgenommen. Das Internet als audiovisuelles und interaktives Medium bietet hingegen reichlich Potential für die Teilhabe aller.
Dank der hier gegebenen Entfaltungsmöglichkeiten halten sich Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich viel im Netz auf. Hier haben sie die Möglichkeit, sich aktiver an der Gesellschaft zu beteiligen als das häufig real vor Ort der Fall ist. Mit seiner Anonymität und der Gleichheit all seiner Nutzer und Nutzerinnen schützt das Internet wirkungsvoll vor Diskriminierung und Ausgrenzung – wenn es barrierefrei gestaltet wird.

Barrierefreie Webseiten haben viele Vorteile
Barrierefrei gestaltete Webseiten kommen nicht nur Menschen mit Behinderung zu Gute. Indem Sie Ihre Homepage so konstruieren, dass sie sich verschiedenen Situationen flexibel anpasst, verbessern Sie gleichzeitig die Optimierung für verschiedene Endgeräte. Auch Webcrawler von Suchmaschinen können barrierefrei Internetseiten besser interpretieren. Diese werden deswegen häufig in den Suchergebnissen höher gerankt. Nicht zuletzt verbessern viele Techniken, die der Barrierefreiheit dienen, auch das Erlebnis bei einer langsamen Internetverbindung und eingeschränktem Datenvolumen.
Gerade älteren Menschen und bei eingeschränkter Wahrnehmung fällt das Surfen im Web oft schwer. Gleichzeitig kann eine Verletzung Nutzer vorübergehend einschränken. Trotzdem wollen diese Ihr Angebot im Web natürlich weiterhin verwenden. Indem Sie Ihre Homepage barrierefrei halten, erleichtern Sie diesen Zielgruppen den Zugriff auf Ihre Angebote. Damit können Sie neue Zielgruppen erschließen und die Kundenbindung stärken. Eine barrierefreie Webseite ist damit nicht Teil der sozialen Verantwortung von Unternehmen, sondern steigert in den meisten Fällen sogar die Rentabilität.
Das macht barrierefreie Webseiten Anforderungen aus
Barrierefreie Homepages zeichnen sich dadurch aus, dass sie unabhängig von persönlichen Einschränkungen und technischen Möglichkeiten von jedem uneingeschränkt genutzt werden können. Dazu gehört, dass Menschen mit Behinderung Online-Angebote sowohl konsumieren als auch mit ihnen interagieren können. Um verschiedenen Beeinträchtigungen gerecht zu werden müssen unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden.
Wahrnehmung: Digitale Barrierefreiheit für alle Sinne
Als audiovisuelle Medien sprechen Seiten im Internet vor allem das Sehen und Hören an. Fehlt Nutzern einer dieser Sinne oder ist er eingeschränkt, wird das Verständnis der Inhalte zur Herausforderung. Um eine barrierefreie Website zu erstellen berücksichtigen Sie Besonderheiten wie:
- Eingeschränkte Sehfähigkeit
- Blindheit
- Farbfehlsichtigkeit
- Gehörlosigkeit
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Verständnis: Barrierefreie Website Checkliste für einfache Sprache
Navigation und Interaktion: Angepasste Bedienbarkeit für Barrierefreiheit im Internet
Motorische Einschränkungen machen es Menschen allerdings schwer, auf einer Webseite zu navigieren. Sie können zum Beispiel keine Maus bedienen oder haben zitternde Hände, was das genaue Auswählen kleiner Schaltflächen erschwert. Indem Sie die Navigation Ihrer Internetpräsenz einfach und übersichtlich halten, ermöglichen Sie diesen Zielgruppen, alle Unterseiten aufzurufen.
Fehlsichtigkeit kann ebenfalls zu Problemen bei der Interaktion führen. Falsch ausgefüllte Formulare zeigen Fehler häufig mit farblichen Markierungen an. Wer diese nicht wahrnimmt weiß nicht, wo das Problem liegt. Besser als Markierungen sind daher genaue Hinweise zur Behebung von falschen Eingaben und detaillierte Fehlerbeschreibungen. Diese sind dann auch problemlos für blinde Menschen über Text-to-Speech verständlich.

Beitragen: Barrierefreie Homepages ermöglichen Teilhabe
Das Internet lebt nicht nur von Interaktion, sondern auch von der Partizipation aller Beteiligten. Daher gilt es insbesondere bei Kommentarfunktionen und Kontaktformularen auf Barrierefreiheit zu achten. Nur so stellen Sie sicher, dass jeder und jede Beiträge verfassen und Rückmeldung geben kann. Somit stellt eine barrierefreie Internetpräsenz einen wichtigen Aspekt einer gelebten inklusiven Firmenphilosophie dar.
Barrierefreie Website erstellen
Am leichtesten ist es, von Anfang an eine barrierefreie Website zu erstellen. Indem Sie in allen Entwicklungsschritten an Menschen mit Einschränkungen denken, bauen Sie erst gar keine Hindernisse auf. Die wichtigsten barrierefreien Webseiten Richtlinien sind:
- Klare Seitenstruktur
Eine logische und möglichst flache Struktur erleichtert das Navigieren und erhöht die digitale Barrierefreiheit. Große Webseiten verfügen über eine Site Map, die die Orientierung erleichtert. - Einfache Navigation
Wichtige Unterseiten wie Kontaktmöglichkeiten, das Impressum oder die Startseite sind jederzeit mit nur einem Klick erreichbar. Die Navigationselemente sind immer gleich aufgebaut und sowohl mit der Maus als auch der Tastatur bedienbar. - Strukturierte Inhalte
Alle Unterseiten sind mit klaren URLs und Überschriften passend zum Inhalt benannt. Außerdem sind die Texte selbst übersichtlich gegliedert und mit den jeweiligen Tags versehen. - Einfache Sprache
Zu lange Sätze und Wörter werden ebenso vermieden wie unnötige Fremdwörter und Abkürzungen. Bei Bedarf werden diese erklärt, sodass selbst Fachtexte einfach verständlich sind. - Inhalt und Layout sind getrennt
Zur farblichen Gestaltung kommt zum Beispiel CSS zum Einsatz. Dadurch können Menschen mit Seheinschränkungen das Farbschema bei Bedarf ändern und an ihre Bedürfnisse anpassen. - Skalierbare Größe
Damit die Webseite auf unterschiedlichen Geräten angezeigt werden kann, müssen die Elemente skalierbar sein. Vor allem die Schrift muss sich problemlos vergrößern lassen. - Alternativtexte für Bilder und Videos
Visuelle Elemente müssen mit einem Alternativtext versehen sein, der ihren Inhalt erläutert. Das gleiche gilt für Audio- und Videoelemente, für die ein Transkript oder Untertitel erstellt werden sollten.
Ist die neue Internetpräsenz erstellt, prüfen Sie anhand einer Barrierefreiheit für die Website Checkliste, ob auch alle Punkte eingehalten wurden. Anschließend geben Testnutzer Feedback, wo es noch Potenzial für Verbesserungen gibt.
Offizielle barrierefreie Webseiten Richtlinien
veröffentlicht. Sie ist seitdem als Barrierefreiheit für Websites Checkliste nicht mehr wegzudenken.
Barrierefreie Webseiten Richtlinien in Europa
2016 trat schließlich die EU-Richtlinie WCAG 2.1 in Kraft. Sie musste von den Mitgliedsstaaten bis 2018 als nationales Recht verankert werden. Bis September 2019 sollten alle Webseiten öffentlicher Einrichtungen barrierefrei sein. Dazu gehören die Internetauftritte von Einrichtungen auf Bundes-, Landes-, Kreis- und Kommunalebene. Aber auch öffentliche Universitäten und andere Bildungsträger sowie politische Institutionen sind auf die Einhaltung der Richtlinie verpflichtet. Bis 2021 müssen außerdem auch mobile Anwendungen dieser Einrichtungen barrierefrei sein.

Barrierefreie Webseiten Richtlinien in Deutschland
In Deutschland wurde Barrierefreiheit im Internet erstmals 2002 im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzt (BGG) gesetzlich geregelt. Die in der Folge veröffentlichte Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) orientierte sich stark an den barrierefreie Webseiten Richtlinien der WAI. Ihre Einhaltung war jedoch nur für die Bundesverwaltung verpflichtend. Viele Einrichtungen auf Landesebene und die Landesgesetze hielten sich aber ebenfalls an die barrierefreie Website Anforderungen
2011 wurde die überarbeitete BITV 2.0 veröffentlicht. 2019 erfolgte die Anpassung an die von der EU verabschiedete WCAG 2.1 Richtlinie. Seitdem regelt die BITV nicht mehr nur die Barrierefreiheit der Website als Pflicht. Der Anwendungsbereich wurde um mobile Anwendungen, elektronisch unterstützte Verwaltungsverläufe und Akten sowie damit zusammenhängende Programmoberflächen ergänzt.
Die Barrierefreiheit von Websites Checkliste umfasst nun auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Startseite. Diese beinhaltet Hinweise zu nicht barrierefreien Inhalten inklusive einer Begründung, warum und ob es keine anderen Zugriffsmöglichkeiten gibt. Diese Inhalte müssen sowohl in einfacher Sprache als auch in Gebärdensprache verfügbar sein. Darüber hinaus müssen die Angebote einen barrierefreien Feedback-Mechanismus haben, über den Nutzer und Nutzerinnen Probleme mit der digitalen Barrierefreiheit melden können.
Die Barrierefreiheit der Website Pflicht betrifft Bund, Länder, Gemeinden sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Darunter fallen zum Beispiel Sozialversicherungsträger, Krankenkassen und Kultureinrichtungen. Für Schulen, Kindergarten und Krippen können die Länder Ausnahmen treffen. Hier müssen lediglich die wesentlichen Verwaltungsfunktionen der Barrierefreiheit Website Pflicht entsprechen. Die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind aber nach wie vor von der Barrierefreiheit der Website als Pflicht befreit.
Bestehende Website barrierefrei machen
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Gute Lesbarkeit dank hoher Kontraste
Hohe Kontraste zwischen Text und Hintergrund erleichtern die Lesbarkeit. Damit kommen Sie einer Vielzahl an Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit entgegen. Ersetzen Sie Hintergrundbilder lieber durch einfarbige Flächen. Menschen mit Aufmerksamkeitsdefiziten erleichtern Sie damit die Aufnahme und Verarbeitung der Informationen. Für sie ist es außerdem vorteilhaft, wenn Videos nicht von allein starten und sie dann ablenken. Indem Sie die Textgröße und Darstellung frei skalierbar gestalten und Layout und Inhalt voneinander trennen, entfernen sie die größten Barrieren für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit.
Bildtexte als Alternative zur visuellen Wahrnehmung
Texte in einfacher Sprache
Texte in leichter Sprache sind einfacher verständlich. Indem Sie die Inhalte mit einer barrierefreie Website Checkliste überarbeiten, ermöglichen Sie einen leichteren Zugriff darauf. Die wichtigsten Punkte der Barrierefreiheit Website Checkliste für einfache Sprache sind:
- Leserinnen und Leser persönlich ansprechen
- Begriffe durchgängig in gleicher Art und Weise verwenden
- Kurze gebräuchliche Wörter ersetzen abstrakte Begriffe und Fremdwörter
- Trennung zusammengesetzter Substantive mit Bindestrich
- Kurze Sätze mit klarer Gliederung
- Logische Gliederung durch Absätze und Überschriften
- Höchstens zwei verschiedene klare Schriftarten
- Übersichtliche Gestaltung von Tabellen und Aufzählungen
- Vermeidung von Abkürzungen und Silbentrennung am Zeilenende
- Konjunktiv, Passiv und Genitiv vermeiden
Verwendung von Strukturelementen
Softwarelösungen, die die Inhalte in andere Formen umwandeln

Barrierefrei gestaltete Formulare
Digitale Barrierefreiheit umfasst nicht nur die passive, sondern auch die aktive Nutzung von barrierefreien Homepages. Dazu gehört, dass Nutzer und Nutzerinnen Kommentare hinterlassen oder über Online-Formulare Kontakt mit Ihnen aufnehmen können. Diese Formulare müssen einerseits mit unterschiedlichen Steuerungselementen kompatibel sein. Andererseits müssen Fehler beim Ausfüllen nicht nur farblich, sondern auch für Fehlsichtige deutlich gekennzeichnet werden. Wichtig ist darüber hinaus eindeutiges Feedback, wenn eine Nachricht erfolgreich versendet wurde.