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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von
Seiten-Werk GmbH
Tempowerkring 1c
21079 Hamburg

– im Folgenden: Seiten-Werk GmbH –

Das Seiten-Werk Partnerprogramm

Allgemeine Bestimmungen

Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Seiten-Werk GmbH und dem Kunden geschlossen werden.
  2. Seiten-Werk GmbH bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Seiten-Werk GmbH und dem Kunden.
  3. Seiten-Werk GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.
  4. Seiten-Werk GmbH ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Seiten-Werk GmbH bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Seiten-Werk GmbH ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
  5. Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.
  6. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Seiten-Werk GmbH – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Sofern der Kunde Seiten-Werk GmbH Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Seiten-Werk GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Seiten-Werk GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Seiten-Werk GmbH wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge innerhalb von 30 Tagen vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
  3. Sofern die Dienstleistung, beschrieben durch das Angebot der Seiten-Werk GmbH, aufgrund von Verzögerungen oder fehlender Erreichbarkeit nicht innerhalb eines Jahres vom Auftraggeber in Anspruch genommen wird, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vollständige Projektsumme in Rechnung zu stellen.
  4. Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Seiten-Werk GmbH rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Seiten-Werk GmbH nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
  5. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Seiten-Werk GmbH zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist laufend hier einsehbar.
  6. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Seiten-Werk GmbH gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
  7. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Seiten-Werk GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen. Im Allgemeinen erwirbt Seiten-Werk GmbH sämtliche Bilder über die Plattform AdobeStock. Der Wert einer einzelnen Bildlizenz beziffert sich auf 15€ netto. Der Wert setzt sich aus den Lizenzkosten sowie deren optimale Anpassung für das Web und die konforme Integration zusammen.

Webseitenerstellung (agil)

  1. Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt. Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Seiten-Werk GmbH und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB.
  3. Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).
  4. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Seiten-Werk GmbH und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Seiten-Werk GmbH zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Seiten-Werk GmbH dar. Seiten-Werk GmbH wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Seiten-Werk GmbH und dem Kunden zustande.
  5. Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Seiten-Werk GmbH nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
  6. Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Seiten-Werk GmbH nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  7. Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Seiten-Werk GmbH den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
  8. Voraussetzung für die Tätigkeit von Seiten-Werk GmbH ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Seiten-Werk GmbH vor Auftragsbeginn bzw. zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung innerhalb von 30 Tagen nicht nach, kann Seiten-Werk GmbH dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen. Zudem wird Seiten-Werk GmbH die nächsten Arbeitsschritte einleiten dürfen.
  9. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-) Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
  10. Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

Wartung und Betreuung von Webseiten

  1. Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Seiten-Werk GmbH dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Seiten-Werk GmbH kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder Seiten-Werk GmbH zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Seiten-Werk GmbH in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
  2. Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
  3. Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von Seiten-Werk GmbH kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Seiten-Werk GmbH gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
  4. Seiten-Werk GmbH haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Seiten-Werk GmbH liegen; die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
  5. Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Seiten-Werk GmbH schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung

  1. Sofern vereinbart, erstellt Seiten-Werk GmbH die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu werden in der Regel Generatoren verwendet. Seiten-Werk GmbH schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde – ggf. unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung – selbst verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Seiten-Werk GmbH sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung der Rechtstexte rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und Seiten-Werk GmbH selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass Seiten-Werk GmbH von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen.
  3. Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde Seiten-Werk GmbH selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
  4. Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat, sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, der Kunde bei Seiten-Werk GmbH gesondert zu beauftragen.

Cookie-Consent-Tool

Seiten-Werk GmbH erstellt und/oder programmiert keine beim Einsatz von Cookies oder Marketing- und Tracking-Tools notwendigen Einwilligungssysteme („Consent-Tools“). Seiten-Werk GmbH kann den Kunden auf Wunsch bei der Auswahl eines geeigneten Consent-Tools beraten, übernimmt aber keine Gewähr für deren rechtliche und technische Richtigkeit und Funktionsfähigkeit. Seiten-Werk GmbH berät den Kunden jedoch nur bei der Auswahl hinsichtlich der technischen Geeignetheit des Cookie-Consent-Tools für die Webseite des Kunden, nicht jedoch bei dessen grafischer und inhaltlicher Gestaltung. Sofern der Kunde ein Cookie Consent Tool einsetzen möchte schuldet Seiten-Werk GmbH nur die technische Einbindung des Cookie-Consent-Tools; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung des Cookie-Consent-Tools ist der Kunde selbst verantwortlich. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Kunde alleiniger Vertragspartner des jeweiligen Consent-Tool-Anbieters.

Marketing

SEO-Marketing

Seiten-Werk GmbH bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Seiten-Werk GmbH ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Seiten-Werk GmbH das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

Sonstige Bestimmungen

Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen von Seiten-Werk GmbH ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann Seiten-Werk GmbH verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt; die schriftliche Abnahme ist nur geschuldet, wenn Seiten-Werk GmbH den Kunden hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt, sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die Seiten-Werk GmbH dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Seiten-Werk GmbH . Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Seiten-Werk GmbH resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Ab einer vertraglichen Laufzeit von 12 Monaten beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um die vorherige geltende Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

  1. Seiten-Werk GmbH räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
  2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Seiten-Werk GmbH ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Seiten-Werk GmbH dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
  3. Ferner ist Seiten-Werk GmbH berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Seiten-Werk GmbH erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

Vertraulichkeit

Seiten-Werk GmbH wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Seiten-Werk GmbH verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus

Haftung / Freistellung

  1. Seiten-Werk GmbH haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Seiten-Werk GmbH fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Seiten-Werk GmbH nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Seiten-Werk GmbH ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Seiten-Werk GmbH für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  2. Der Kunde stellt Seiten-Werk GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Seiten-Werk GmbH aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

Schlussbestimmungen

  1. Die zwischen Seiten-Werk GmbH und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Seiten-Werk GmbH als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
  3. Seiten-Werk GmbH ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Seiten-Werk GmbH berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.