Wartungsvereinbarung

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Zwischen Seiten-Werk GmbH, Kämpenweg 34, 21217 Seevetal
und;

dem Kunden, der einen Vertrag schließt,
als Verantwortlicher (nachfolgend „Verantwortlicher“),

Wird nachfolgende Wartungsvereinbarung geschlossen:

Einleitung

Seiten-Werk GmbH (nachfolgend als „SW“ bezeichnet) ist eine auf Webseiten spezialisierte Digitalagentur, welche sich mit der professionellen Erstellung von modernen Webseiten und deren technische und redaktionelle Pflege beschäftigt. Dieser Vertrag regelt fortlaufenden Pflege Ihrer Webseite.

Vertragsgegenstand

  • (2.1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Pflege der Webseite des Kunden. Voraussetzung für die Regelungen ist ein bestätigtes Angebot.
  • (2.2) SW bietet Ihnen die technische Pflege Ihrer Webseite an, um fortlaufend eine sichere und aktuelle Umgebung für Ihre Kunden zu schaffen.
  • (2.3) Die Einstellung der Webseite in das World Wide Web, deren Speicherung auf einem eigenen oder fremden Server (Host Providing) die Beschaffung einer Internet- Domain, die rechtliche und datenschutzrechtliche Aktualisierung sowie ein Zugangs zum Internet (Access Providing) sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Leistungsübersicht

  • (3.1) Relevante WordPress-Aktualisierungen werden von SW durchgeführt. Diese können in unregelmäßigen Abständen kommen und sorgen vor allem dafür, dass Sicherheitslücken und/oder Verbesserungen für die Technik im Hintergrund des CMS stattfinden. Mit diesem Leistungselement wird sichergestellt, dass Sie immer die aktuellste Version verwenden.
  • (3.2) Plugins sind zusätzliche Kleinstprogramme oder technische Lösungen, die z. B. für die Darstellung eines dynamischen Kontaktformulars verwendet werden können. Die Anzahl von Plugins variiert von Seite zu Seite und manchmal werden auch spezielle verwendet, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen oder einen besonderen Vorgang auszuführen. Auch diese unterliegen regelmäßiger Entwicklung oder Anpassung von Sicherheit. Sämtliche Plugins Ihrer Webseite werden monatlich auf ihre Aktualität hin überprüft und ggfs. aktualisiert.
  • (3.3) Ein Backup ist eine Sicherungskopie der Daten Ihrer Webseite. Diese stellt sicher, dass die Seite wiederhergestellt werden kann, wenn zum Beispiel ein Hackerangriff stattgefunden hat oder die Seite aus anderen Gründen nicht mehr funktioniert. In diesem Notfall kann dann auf die Sicherungskopie sämtlicher Dateien zurückgegriffen und darauf eine neue Seite aufgesetzt werden. Dieses Backup wird einmal im Monat durchgeführt und bei SW gespeichert.
  • (3.4) Es steht ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
  • (3.5) Das sogenannte 24/7-Monitoring stellt sicher, dass SW immer über die Aufrufbarkeit der Webseite des Kunden informiert ist. Sollte die Seite nicht aufrufbar sein, zum Beispiel wegen einer Serverüberlastung, eines anderen technischen Problems oder gar eines Hackerangriffs, wird dies innerhalb von wenigen Minuten bei SW intern aufgezeigt und SW wird sich der Problemlösung unmittelbar annehmen und auch den Kunden entsprechend informieren.
  • (3.6) Im Laufe der Zeit kann sich das Anforderungsprofil an eine Webseite ändern oder das Betreiben in der Praxis deutet auf Verbesserungen hin. Ihr Ansprechpartner von der Seiten-Werk hält ein waches Auge hierauf und steht für – gelegentliche – Kurzberatungen per E-Mail oder Telefon zur Verfügung.
  • (3.7) Eine Webseite lebt nur dann, wenn sie aktuell gehalten wird und damit auch für die Besucher interessanter wird. Dazu kann das Anpassen von Texten, das Darstellen neuer Kollegen oder auch eine neue Firmenanschrift gehören. Ein Klassiker ist das Copyright und genau für diese Pflegearbeiten stehen wir Ihnen auch zur Verfügung. Die Arbeiten werden nach dem Stundensatz berechnet. Um den Aufwand zu minimieren, bitten wir, die Wünsche gebündelt per E-Mail an uns bereitzustellen. Sofern die Änderungswünsche nach dem 15. eines laufenden Monats eingereicht werden, kann es sein, dass die Änderungen erst am Anfang des Folgemonats, spätestens jedoch zum nächsten 15. durchgeführt werden.
  • (3.8) Die Regelmäßige Überprüfung der Qualität, der strategischen Ausrichtung und der vertrieblichen Ergebnisse gehören zu guten und erfolgreichen Webseiten dazu. Ihnen als Kunden bieten wir einen halbjährigen Check-Up an, in dem der Gesamtstand der Webseite in einem gemeinsamen Gespräch durchgegangen wird. Empfehlungen können zur Weiterentwicklung der Seite gegeben werden, neue Ziele angegangen oder Probleme besprochen werden.
  • (3.9) SW versteht sich als junge, technik-aufgeschlossene und digital-orientierte Agentur an. Als solches „scouten“ wir regelmäßig auf Messen, Events, in Fachzeitschriften, Online-Foren oder im bilateralen Austausch mit Partnern und Beratern teilweise international nach neuen, interessanten und zielführenden Innovationen. Dies können Marketing-Maßnahmen ebenso wie rein technische Lösungen sein, die wir meist in Eigenregie überprüfen und intern bewerten, ob wir sie an unsere Kunden herantragen wollen. Haben sie unsere interne Qualitätskontrolle bestanden, gehen diese in unseren Werkzeugkasten an digitalen Instrumenten und können Kunden – bei Bedarf – angeboten oder aufgezeigt werden. Finden wir also eine neue technische Lösung, die gerade für Ihre Webseite toll wäre, können Sie davon ausgehen, dass wir auf Sie zukommen!

Rechte & Pflichten von SW

  • (4.1.) SW ist zur Durchführung der beschriebenen Leistungen verpflichtet.
  • (4.2.) Sofern eine Leistung technisch nicht mit üblichen Maßnahmen durchgeführt werden kann oder SW nicht in die Lage versetzt wird die Leistungen durchführen zu können, ist SW von der Durchführungspflicht befreit. Dies gilt insbesondere, wenn SW keinen Zugang zum Backend der Seite hat oder ein fehlerhaftes Password vorliegt. Auch veränderte oder fehlende FTP-Daten zählen hier dazu.
  • (4.3) Bezüglich der Update-Besprechungen verpflichtet sich SW hierzu einzuladen. Dies kann klassisch oder mittels digitaler Einladungstools und/oder E-Mail-Einladung erfolgen.
  • (4.4) SW ist zur Veränderung der Webseite in dem übermittelten Umfang im Rahmen der Inklusivzeit und der Wünsche des Kunden berechtigt.
  • (4.5) SW ist bemüht, die Leistungen stets zeitnah und professionell zu erbringen. Für den Fall des Eintretens von besonderen Obliegenheiten wie zum Beispiel der Ausbruch einer flächendeckenden Virusepedemie oder die eingeschränkte oder vollständige Nicht-Verfügbarkeit des Internets oder ähnlicher „Sonderzustände“ entfällt die Leistungserbringungsverpflichtung der SW mindestens für so lange, wie dieser Sonderzustand andauert.
  • (4.6) SW ist berechtigt, externe Partner und Dienstleister für die Durchführung der technischen und redaktionellen Wartung einzusetzen.
  • (4.7) SW haftet nicht für Hacker Angriffe. Wenn die Webseite oder der Server attackiert wird und die Webseite daraufhin mit Schadcode belastet ist, dann schaltet SW einen externen Dienstleister ein, der die Bereinigung durchführt. Die Kosten der Bereinigung werden vom Kunden übernommen.

Rechte & Pflichten des Kunden

  • (5.1) Der Kunde hat einen Anspruch auf Durchführung der jeweiligen Leistungen, die zu der Wartung gehören.
  • (5.2) Der Kunde ist verpflichtet, SW in die Lage zu versetzen, den Vertrag zu erfüllen. Hierzu gehört insbesondere die Bereitstellung von Zugangsdaten.
  • (5.3) Der Kunde ist insofern zur Mitwirkung verpflichtet, dass regelmäßige Änderungswünsche in sinnvoller Weise übertragen werden. Somit ist auch von Kundenseite der Betreuungsaufwand mit Augenmaß zu betrachten und es wird gebeten, dass eine professionelle tagesgeschäftliche Kommunikation angestrebt wird, sodass SW eingehende Wünsche schnell und unkompliziert für alle Kunden durchführen kann.
  • (5.4) Sofern konkrete Dateien, Texte, Bilder und ähnliches zu ändern sind, sind diese in sauberer Form mit genauer Beschreibung zur Platzierung zu übermitteln. Logos, Grafiken und Bilder sind in geeigneten Formaten (.gif, .jpg usw.) und in hinreichender Auflösung vom Kunden an SW bereit zu stellen.
  • (5.5) Oberstes Ziel von SW ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Sollten Sie einmal mit einem Vorgang nicht zufrieden sein, bitten wir um ein offenes Wort, damit wir die Sache sofort klären können.

Preise & Abrechnung

  • (6.1) Der SW Webseiten Wartungs-Preis richtet sich nach dem bestätigten Angebot.
  • (6.2) Der jeweilige Preis für die festgelegte Laufzeit ist im Voraus fällig. Sonderregelungen liegen nicht vor, außer wenn diese im Angebot schriftlich festgehalten werden.
  • (6.3) Die genannten Preise verstehen sich immer jeweils aktuell geltender Mehrwertsteuer, derzeit in Höhe von 19%.
  • (6.4) SW wird zum Ende der Laufzeit die Rechnung für die folgenden und selbe Laufzeit im Voraus elektronisch bereitstellen.
  • (6.5) SW wird die Möglichkeit zum komfortablen Lastschrifteinzug ermöglichen, ein Lastschriftmandat kann auf Wunsch gesondert zur Verfügung gestellt werden.
  • (6.6) Sofern Änderungswünsche geliefert werden, die nicht im Rahmen des Inklusivbudgets geleistet werden können, gilt folgende Regel. Hat der Kunde in den zurückliegenden 2 Monats keine oder nur äußerst geringe Änderungen gehabt, wird SW Mehraufwände bis zu 15 Minuten kulanter weise durchführen. Sofern der Aufwand 15 Minuten überschreitet oder der Kunde in den zurückliegenden 2 Monaten viel geliefert hat, wird SW an den Kunden herantreten und auf die Budgetdeckelung hinweisen. Wünscht der Kunde dennoch die vollständige Durchführung der gelieferten Änderungswünsche, so geschieht dies auf der Basis des regulären Stundensatzes von SW in Höhe von 95,- EUR zzgl. MwSt.
  • (6.7) Eventuelle Reisekosten, Produkt- oder Softwareanschaffungen gehen ebenso wie mögliche Spesen gesondert zu Lasten des Kunden, sofern dies für eine Leistungsdurchführung nötig würde.

Vertragsdauer und Kündigungszeiten

  • (7.1) Dieser Vertrag beginnt mit dem ersten des Folgemonats.
  • (7.2) Sofern der Vertrag nicht 3 Monate vor Ende gekündigt wird, verlängert er sich immer automatisch um die jeweilige Laufzeit.
  • (7.3) Im ersten Jahr ist der Vertrag nur auf wichtigem Grund kündbar. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn:
    • Zahlungen für erbrachte Leistungen nicht vollständig, bzw. nicht nach erfolgter Mahnung geleistet wurden oder;
    • die Richtlinien dieses Vertrages strikt verletzt werden oder,
    • wenn eindeutige Anzeichen dafür bestehen, dass der Kunde aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten ein Vermögensverfall droht, über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird.

Vertraulichkeit

  • (8.1) Beide Parteien schützen die vertraulichen Informationen der anderen Partei mit größtmöglicher Sorgfalt und verwahren und behandeln diese, sodass die unbefugte Verbreitung oder Veröffentlichung verhindert wird.
  • (8.2) Die Parteien haben sich rechtzeitig bei Bekanntwerden von Informationen, die für die Abwicklung der im Vertrag geregelten Tätigkeit relevant sind, zu informieren.

Datenschutz

  • (9.1) Im Rahmen dieses Vertrags werden unweigerlich zwischen den Parteien Daten über die jeweils andere Partei ausgetauscht. Zugangsdaten und andere Projektdaten werden von SW auf verschlüsselten Laufwerken gespeichert und nach allgemein geltenden Verfahren gesichert.
  • (9.2) Die Behandlung sämtlicher überlassener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
  • (9.3) SW ist beauftragt und ermächtigt, Daten im Rahmen der Leistungserbringung an Dritte weiterzugeben.
  • (9.4) Bei Beendung dieses Vertrags werden die Daten auf Wunsch des Kunden protokolliert gelöscht.

Schlussbestimmungen

  • (10.1) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
  • (10.2) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
  • (10.3) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
  • (10.4) Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind oder werden, ist die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes davon nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen sind dann durch wirksame zu ersetzen, die dem Willen der beiden Vertragsparteien am nächsten kommen.
  • (10.5) Eine Übertragung dieser Vereinbarung an Dritte oder eine Abtretung einzelner Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte ist nur mit Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig.
  • (10.6) Gerichtsstand ist Niedersachsen.

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